
Gute Nachrichten für den Tennissport in Hessen: Der Tennis Wettkampf ist in Hessen ab dem 11. Juni wieder erlaubt. Grünes Licht also für die Medenrunde 2020 und bisher geplanten Turniere.
Auch Doppel möglich
Die 13. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung Hessen, die am Donnerstag, 11. Juni 2020, in Kraft tritt, ermöglicht weitere Öffnungen im Wettkampfbetrieb des Breiten- und Freizeitsports in kontaktfreien Sportarten. So ist der Wettspiel- und Turnierbetrieb im Tennis samt Doppel wieder erlaubt. Auch Dusch- und Waschräume können unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Hygiene genutzt werden. Sammelumkleiden dürfen von höchstens einer Person je angefangener fünf Quadratmeter Grundfläche genutzt werden, soweit keine feste Trennvorrichtungen angebracht sind.
Zuschauer nicht erlaubt
Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der neuen Verordnung ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum in Gruppen von höchstens zehn Personen erlaubt. Für das Autofahren gelten weiterhin die gleichen Regelungen wie für den öffentlichen Raum. Demnach sind Fahrgemeinschaften mit bis zu zehn Personen erlaubt. Aus § 2 Abs. 2 vorletzter Satz der Verordnung wird deutlich, dass Zuschauer weder beim Trainingsbetrieb noch bei Wettkämpfen aktuell gestattet sind. (red)