
Fußgänger haben Vortritt vor Radfahrern
Im unteren Bereich der Fußgängerzone gilt der mit rotem Pflaster hervorgehobene Weg ab Freitag nicht mehr als „Sonderweg für Radfahrer“, sondern als Bereich, der für den Radverkehr freigegeben ist. Der entscheidende Unterschied daran ist, dass […]